Kreditaufnahme mit einem Partner – das gilt es zu beachten
Gemeinsam geht es einfacher. Einen easyCredit können Sie nicht nur als Einzelperson, sondern auch zusammen mit einer anderen Person aufnehmen. Dieses Hinzuziehen eines weiteren Kreditnehmers kann sich positiv auf die Kreditentscheidung auswirken. So kann es sein, dass Sie im Fall einer Ablehnung als alleiniger Kreditnehmer zusammen mit einer weiteren Person einen Kredit bewilligt bekommen. Für die Kreditaufnahme mit einem zweiten Antragsteller haben wir Ihnen in diesem Blogartikel die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Mit welchen Personen kann ich einen Kredit aufnehmen?
Sie können mit einer Vielzahl an Personen als zweiten Antragsteller einen easyCredit aufnehmen. Egal ob nun mit Ihrem Ehepartner, Ihrem Lebenspartner, den Eltern, einem anderen Verwandten oder einer anderen Person Ihres Vertrauens. Gemeinsam geht es einfacher! Das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers kann sich positiv auf die Kreditentscheidung auswirken.
Wie verhält es sich mit der Haftung?
Anders als bei einem Kreditvertrag, den nur Sie als Einzelperson unterschrieben haben, haften bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme beide Unterzeichner. Dabei ist es beispielsweise auch vollkommen irrelevant, ob die Ehe der beiden kreditnehmenden Personen noch Bestand hat. Übrigens, alles Wissenswerte rund um das Thema Kredit und Scheidung erfahren Sie in unserem Blogartikel zu diesem Thema.
Sollte es bei der Rückzahlung des Kredits zu Problemen kommen, kann sich die kreditgebende Bank an beide Kreditnehmer gleichermaßen wenden. Kann einer der Kreditnehmer den offenen Forderungen nicht nachkommen, wird die Bank die andere Person zur Tilgung heranziehen. Die Forderungen erstrecken sich nicht auf die Hälfte, sondern den vollen Betrag. Da die Bank frei wählen kann, welchen Kreditnehmer sie zur Tilgung heranzieht, ist dieses Vorgehen bei einem durch zwei Personen unterschriebenen Kreditvertrag rechtlich möglich.
Welche Empfehlungen gibt es für Ledige?
Sollten sie weder verheiratet noch in einer festen Partnerschaft sein, können sie trotzdem einen Kredit mit einer anderen Person aufnehmen. Ganz egal ob dies nun ein Elternteil, eine andere verwandte Person, wie beispielsweise ein Geschwisterteil oder eine andere, nichtverwandte Person Ihres Vertrauens ist. Auch hier gilt jedoch, sich die gemeinsame Kreditaufnahme sorgsam zu überlegen und durchzusprechen. Es gilt die individuellen finanziellen Situationen im Vorfeld einzuschätzen, um zum Beispiel auch im Fall von Todesfällen die finanzielle Belastung theoretisch alleine tragen zu können.
Wie können Sie sich absichern?
Natürlich gibt es die Möglichkeit sich für den Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise einer Scheidung oder gar einem Todesfall, abzusichern. Als verlässlicher Finanzpartner hilft Ihnen easyCredit nämlich sowohl im Vorfeld, als auch während der Rückzahlungsphase dabei, einen Überblick über Ihren Kredit zu behalten. Somit ist das Angebot einer Restkreditversicherung, damit Sie sich als Kreditnehmer nicht finanziell übernehmen, bei easyCredit selbstverständlich.
Zusätzlich bietet ein easyCredit-Schutzbrief weitere Absicherung bei unvorhersehbaren Ereignissen. Der Abschluss ist optional und wirkt sich nicht auf die Kreditentscheidung aus. Sie können zwischen verschiedenen Schutzbrief-Varianten wählen und entscheiden somit selbst, in welchem Umfang Sie mittels der Restkreditversicherung abgesichert werden.
Veröffentlicht am 19.10.2020 von easycredit