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Umbau am eigenen Haus: Welche Versicherungen brauche ich?

Umbau am eigenen Haus
Damit der Umbau nicht zum finanziellen Albtraum wird, sollte man sich ausreichend absichern. istock.com/Vladimir_Vladimirov

Egal ob Sie in einem Neubau leben oder ein altes Haus bewohnen: Wenn Sie bauliche Änderungen planen, sollten Sie sich gegen unvorhersehbare Ereignisse schützen. Beispielsweise mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Unfälle in der Bauphase absichert. Wer hier nämlich am falschen Ende spart, bleibt unter Umständen auf ungeplanten Kosten sitzen. Damit Sie Ihren Umbau bestmöglich meistern, haben wir die wichtigsten Umbau-Versicherungen für Sie zusammengestellt.

Eine Modernisierung oder Renovierung Ihres Hauses kann dessen Wert erhöhen – und somit auch die Versicherungssumme. Wenn Sie die Höhe Ihrer Wohngebäudeversicherung nicht anpassen, hat das Folgen: Im Schadenfall ist Ihre Immobilie eventuell unterversichert und Sie haben keinen Anspruch auf eine volle Regulierung der Kosten. Informieren Sie Ihre Versicherung deshalb umgehend über die vorgesehenen Baumaßnahmen.

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Was bedeutet „Unterversicherung“ bei einer Wohngebäudeversicherung?

Ein Haus ist unterversichert, wenn sein Wert größer ist als die Versicherungssumme. Brennt zum Beispiel ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so wird im Schadensfall maximal dieser Betrag ausgezahlt, auch wenn das Haus aktuell 300.000 Euro wert ist. Sogar bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Hausbesitzer eine schmerzliche Einbuße erleiden. Waren nur zwei Drittel des Hauswertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt, statt 50.000 also nur 33.333 Euro

Wie lässt sich der Gebäudewert ermitteln?

Ihr Versicherer gewährt Unterversicherungsverzicht und zahlt im Falle eines Schadens die vollen Kosten ohne Abzüge, wenn der Gebäudewert nach einer der folgenden Methoden ermittelt wurde:

1) Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes: eine einfache und zuverlässige Methode. Sie müssen dazu einen Fragebogen bei Ihrer Versicherung ausfüllen. Grundlage für die Berechnung sind die Lage und Wohnfläche des Gebäudes. Je nach Ausstattung werden Zu- oder Abschläge berechnet.

2) Umrechnung des Gebäudeneuwertes: Der Baupreis Ihres Hauses wird vom Versicherer nach einem speziellen Verfahren auf heutige Verhältnisse umgerechnet. Diese Methode kann ungenau sein, wenn Sie zum Beispiel Eigenleistungen oder Rabatte nicht berücksichtigen.

3) Wertschätzung durch einen Gutachter: Ein Gutachter ermittelt den aktuellen Verkehrswert und auch die aktuellen Baukosten. Diese Methode ist zwar extrem teuer aber oft auch am genauesten.

Außerdem sind Sie gegenüber Ihrer Versicherung verpflichtet, gefahrerhöhende Umstände mitzuteilen. Darunter fällt neben Umbau- und Renovierungsmaßnahmen auch ein Leerstand. Unterlassen Sie dies, kann der Versicherer bei einem Schadenfall auch hier die Leistungen kürzen oder ganz verweigern.

  • Eine Gefahrenerhöhung liegt vor, wenn…
    • sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer im Rahmen der vorvertraglichen Auskunftseinholung gefragt hat
    • ein Gebäude ganz oder zu überwiegenden Teilen nicht genutzt wird
    • Baumaßnahmen durchgeführt werden, in deren Rahmen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird oder durch die das Gebäude überwiegend unbenutzbar wird
    • im Versicherungsgebäude ein neuer oder anders als bei Vertragsschluss gearteter Gewerbebetrieb aufgenommen wird
    • das Versicherungsgebäude nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages unter Denkmalschutz gestellt wird

Bauherrenhaftpflichtversicherung: bei Unfällen in der Bauphase

Als Bauherr haben Sie Rechte und Pflichten. Eine der wesentlichen Pflichten besteht darin, die Baustelle angemessen abzusichern. Das kann zum Beispiel durch das Aufstellen eines Bauzauns oder das Anbringen von Warnschildern geschehen. Berücksichtigen Sie nicht an alle Sicherungspunkte, haften Sie als Bauherr im Schadenfall. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Arbeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet hier nur bedingt Schutz: Unter Umständen können kleinere Bauvorhaben in Bezug auf Modernisierung, Renovierung oder Sanierung enthalten sein. Generell empfiehlt es sich vor dem Beginn der geplanten Maßnahme die Versicherungsbedingungen einer vorhandenen Haftpflichtversicherung genau zu prüfen und eventuell eine Anfrage an die Versicherungsgesellschaft zu stellen. Sind kleinere Baumaßnahmen nicht über die Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, kann auch keine nachträgliche Deckungserweiterung erfolgen. Ausschließlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie in solchen Fällen ab.

Bauhelferversicherung: für Freunde und Familie

Sie haben begabte Handwerker und Installateure in Ihrem Freundeskreis? Beim Bau am Eigenheim kommen diese Helfer wie gerufen. Ob gratis Freundschaftsdienst oder gegen ein Entgelt, ob kurz- oder langfristiger Einsatz: Als Bauherr haften Sie für jede Person, die bei Ihnen mit anpackt.

Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Tun Sie dies nicht, droht ein Bußgeld von maximal 2.500 Euro. Die Berufsgenossenschaft bietet bei Unfällen jedoch lediglich einen Basisschutz. Bestimmte Forderungen, wie Zahlungsübernahme wegen eines Verdienstausfalls, sind darin nicht abgesichert und fallen im Schadenfall in Ihre Verantwortung. Vergessen Sie jedoch nicht sich selbst oder Ihre/n Partner/in und sorgen Sie für eine private Unfallversicherung. Denn als Bauherr sind weder Sie noch Ihr/e Partner/in durch die Bauhelferunfallversicherung geschützt.

Bauleistungsversicherung: gegen Schäden während der Bauphase

Diebe und Vandalen sind auf einer Baustelle leider keine Seltenheit. Die Bauleistungsversicherung sichert Schäden ab, die durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus, Diebstahl bereits eingebauter Bauprodukte oder Fahrlässigkeit der Bauarbeiter entstehen. Werden bereits installierte   abmontiert, verschwindet der Heizkessel auf Nimmerwiedersehen oder werden Türen eingetreten, dann greift die Bauleistungsversicherung. Egal, ob die Schäden zulasten des Bauherren oder des jeweiligen Bauunternehmers gehen:  Die Versicherung springt ein. Die am Bau beteiligten Firmen und Handwerker sind also mitversichert.

  • Die Versicherungscheckliste für Ihren Umbau:
    • Informieren Sie Ihre Wohngebäudeversicherung über die Sanierungsmaßnahmen.
    • Melden Sie vorübergehenden Leerstand, ein Gerüst an der Hausfassade und Wohnflächenveränderung unverzüglich der Hausratversicherung.
    • Überprüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung: Schließt sie Schutz bei kleineren Sanierungsmaßnahmen mit ein?
    • Bei größeren Sanierungsvorhaben: Schließen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
    • Zum Schutz Ihres Bauwerks: Schließen Sie eine Bauleistungsversicherung ab.
    • Melden Sie alle Bauhelfer bei der BG BAU, damit für sie eine Bauhelferunfallversicherung abgeschlossen wird.
    • Falls noch nicht vorhanden: Sorgen Sie für eine private Unfallversicherung. Als Bauherr sind Sie und Ihr/e Partner/in nicht durch die Bauhelferunfallversicherung geschützt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die verfügbaren Versicherungen sind für Bauherrn freiwillig. Doch auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung sollten Sie im eigenen Interesse nicht auf den nötigen Schutz verzichten. Ein Bauvorhaben ist bis zur endgültigen Fertigstellung und Nutzbarkeit der Immobilie nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern birgt darüber hinaus ein großes Risiko – auch bei kleinen Umbauten. Während der Bauphase kann eine Vielzahl von Ereignissen die Fertigstellung bedrohen oder im schlimmsten Fall den Bau vorzeitig beenden.

Damit Sie die bevorstehenden Kosten für den Umbau und Versicherung auch noch neben Ihren Alltagskosten stemmen können, steht Ihnen easyCredit als fairer Partner zur Seite: Mit einem Kredit können Sie Ihre Haus einfach auf den neuesten Stand bringen. Ihre monatlichen Kreditraten bestimmen Sie dabei mit dem Kreditrechner von easyCredit selbst. Erleben Sie mit easyCredit die entspannte Art zu finanzieren – transparent und ohne versteckte Kosten.

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Veröffentlicht am 16. September 2019 von easyCredit