Führerschein: Was kostet er und wie können Sie ihn finanzieren?
Wie wichtig ein Führerschein ist, hängt mittlerweile vor allem vom Wohnsitz ab – und natürlich vom Beruf. Während man in der Stadt meist schneller mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad ist, ist ein Auto in ländlichen Gegenden oder Randbezirken oft unverzichtbar. Wer beruflich mobil sein muss, bekommt häufig ein Dienstfahrzeug gestellt, gefahren werden muss es jedoch selbst.
Welche Kosten können anfallen?
Doch ein Führerschein ist kostspielig: Übungsstunden, Prüfungskosten. Und wer durchfällt, muss zumindest die Prüfungskosten gleich nochmal aufbringen. Besonders teuer wird es für diejenigen, denen der Führerschein aufgrund einer schweren Zuwiderhandlung im Straßenverkehr entzogen wird. Denn hier schlagen vor allem die Kosten diverser Formen der Nachschulung und anderer Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung zu Buche. Bei Fahranfängern guckt man übrigens ganz genau hin: Verstöße in der Probezeit werden nicht nur mit einer Verlängerung der Probezeit bestraft, sondern bei gewisser Schwere zusätzlich mit einem kostenpflichten Aufbauseminar.
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So viel kann ein Führerschein kosten
Die Kosten für den Führerschein Klasse B liegen meist zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Die Endsumme variiert natürlich je nach Fähigkeiten, äußeren Umständen und ist auch von Fahrschule zu Fahrschule abhängig. Auch die Lage der Fahrschule ist entscheidend: Während in Städten die Preise meist niedriger sind, benötigen Fahranfänger im unübersichtlichen Großstadtverkehr jedoch oft mehr Stunden. In kleineren Ortschaften hingegen sind Fahrstunden oft teurer, dafür kommen die Absolventen in der Regel aber auch mit weniger Übungsstunden aus. Vom Gesetzgeber ist eine Mindestanzahl an verschiedenen Praxisstunden vorgeschrieben:
- 14 Theoriestunden sind Pflicht.
- Hinzu kommen 3 Stunden Nachtfahrt,
- 4 Stunden Autobahnfahrt und
- 5 Stunden Überlandfahrt.
Im Durchschnitt benötigt ein Fahranfänger etwa 15 bis 20 praktische Übungsstunden zusätzlich.
Zu den Kosten für die einzelnen Fahrstunden kommen noch
- eine Grundgebühr,
- die Kosten für Lehrmaterialien,
- ein Sehtest,
- ein Erste-Hilfe-Kurs,
- biometrische Passbilder sowie
- die Gebühren für die Anmeldungen zur praktischen und theoretischen Prüfung hinzu.
- Auch für den Führerschein selbst – also das Ausweisdokument – werden für die Anfertigung Kosten erhoben.
Insgesamt liegt der Preis in den neuen Bundesländern am unteren Ende und in den alten am oberen. Ein Führerschein-Tourismus lässt sich allerdings ausschließen, da jeder Fahranfänger verpflichtet ist, in der Nähe des Wohnorts den Führerschein zu machen.
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ASF-Seminar: Kosten bei Verstößen in der Probezeit
Begeht ein Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit entweder einen sogenannten A-Verstoß oder aber zwei B-Verstöße im Straßenverkehr, wird ein Aufbauseminar (kurz: ASF-Seminar) angeordnet – manchmal auch als „Nachschulung“ bezeichnet. Der Führerschein muss in diesem Fall nicht gleich wieder abgegeben werden.
Unter einem A-Verstoß ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr zu verstehen wie z. B.:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot / den Abstand / die Vorfahrt
- Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr
- Fahrer-/Unfallflucht
- Trunkenheit/Vollrausch im Verkehr
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
Um einen B-Verstoß handelt es sich bei einer weniger gravierenden Missachtung der Straßenverkehrsregeln wie z. B.:
- Telefonieren während des Fahrens
- Nutzung abgefahrener Reifen
- Behinderung/Gefährdung von Personen beim Abbiegen
- Behinderung/Gefährdung von Personen innerhalb von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Für die Nachschulung müssen Kosten in Höhe von etwa 250 bis 500 Euro einkalkuliert werden.
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Kosten bei Wiedererlangung der Fahreignung
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine sogenannte MPU verordnet, kann’s richtig teuer werden: Die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung variieren je nach Schwere des Vergehens:
- von 350 Euro (hat man zu viele Punkte in Flensburg gehabt)
- bis 760 Euro (beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss).
Dazu kommen weitere Untersuchungen wie Alkoholtests, Drogennachweise oder Vorbereitungskurse, deren Preise individuell festgelegt werden können. So können die Gesamtkosten auf bis zu 3.000 Euro ansteigen.
Ratenzahlung bei der Fahrschule
Bei vielen Fahrschulen werden die Kosten über die Ausbildungsdauer hinweg gestaffelt. Sie zahlen den Führerschein also sozusagen auf Raten ohne Zinsen. Wie diese Raten zu begleichen sind, ist abhängig von den Richtlinien der jeweiligen Fahrschule: ob nach jeder Fahrstunde oder in größeren Teilzahlungen, die Sie als Rechnung per Post oder auf digitalem Weg erreichen.
Der Nachteil: Geht Ihnen während der Ausbildung das Geld aus, stagniert diese. Sie sollten also auch hier die Gesamtsumme bereits vorrätig haben, um nicht in zeitliche Bedrängnis zu kommen – etwa, weil Sie den Führerscheinerwerb zum Jobbeginn geplant hatten.
Kredit bei der Fahrschule?
Immer mehr Fahrschulen arbeiten auch mit Kreditinstituten zusammen. Hier fallen dann die entsprechenden Zinsen an. Informieren Sie sich daher im Voraus bei Ihrer Fahrschule über die Zahlungsmodalitäten.
Dispokredit als schlechteste Finanzierungs-Variante
Das Konto zu überziehen ist in den seltensten Fällen eine gute Idee. Doch wenn Sie auf das zinslose Ratenmodell der Fahrschule eingehen, wirkt das an manchen Tagen vielleicht besonders verlockend. Dabei ist der Zinsaufwand für den Dispokredit deutlich höher als bei anderen Finanzierungsarten – nicht selten liegen die Zinssätze im zweistelligen Bereich. Ein Ratenkredit hingegen ist durchaus zu besseren Konditionen realisierbar.
Zudem bietet die vertraglich vereinbarte Rückzahlung in Form von festen Monatsraten im Vergleich zum Dispo mehr Sicherheit und im Vorfeld kalkulierbare Kosten. Denn denken Sie auch daran: Haben Sie Ihren überteuert verzinsten Dispo erst einmal für eine Fahrschulratenzahlung angekratzt, wird der nächste Wochenendeinkauf mit großer Sicherheit auch davon abgehen. So steigt Ihre Zinslast.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Benötigen Sie den Führerschein für eine bevorstehende neue berufliche Herausforderung, können Sie sich unter Umständen mit Ihrem neuen Arbeitgeber einigen, dass dieser die Kosten zumindest anteilig übernimmt. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihrem aktuellen Arbeitgeber plausibel darlegen können, warum ein Führerschein auch ihm und damit den betrieblichen Interessen dienen würde. Einige Ausbildungsbetriebe bieten die teilweise oder komplette Kostenübernahme für die Fahrschule ebenfalls an.
Als Gegenleistung verlangen viele Arbeitgeber die Einwilligung in besondere Vertragsbedingungen – zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum im Betrieb angestellt bleiben muss. Möchte der Arbeitnehmer vorher kündigen, muss er unter Umständen die Kosten nachträglich übernehmen.
Aber Achtung: Der Ersatz von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Das bedeutet: Sie haben zwar nicht die vollen Ausgaben, zahlen aber Steuern auf den geldwerten Vorteil, der Ihr Einkommen steuerlich erhöht. Ein steuerfreier Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig – zum Beispiel, wenn es um den Erwerb einer speziellen Fahrberechtigung geht, die der Arbeitnehmer privat nicht benötigt.
Finanzierung mit easyCredit
Einen Kredit für den Führerscheinerwerb aufzunehmen, ist dann sinnvoll, wenn das Ersparte nicht ausreicht oder damit völlig ausgeschöpft werden würde. Soll die Fahrerlaubnis ohne finanziellen Druck erlangt werden, kann der Sofortkredit mit finanziellem Spielraum hier eine ideale Lösung sein. So können Sie sich die Stunden nehmen, die Sie benötigen, um ein sicherer Verkehrsteilnehmer zu werden.