Die 14-Punkte-Checkliste für den optimalen Winterreifenwechsel
Dauerregen, fallendes Laub, erste Schneefälle – rutschige Zeiten brechen an. Auch für Ihr Auto. Höchste Zeit, auf Winterreifen umzusteigen. Worauf müssen Sie in der Wintersaison 2024/25 achten? 14 Fragen und Antworten zum richtigen Winterreifenwechsel.
1. Was genau sind Winterreifen?
Winterreifen und Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen haben ein spezielles Laufflächen-Profil. Vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee sorgen sie für optimale Fahreigenschaften. Um diese Eigenschaften zu garantieren werden die Reifen speziell geprüft und mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen, die nur wintertaugliche Reifen erhalten.
2. Welche Kennzeichnungen benötigt ein Winterreifen?
Neue oder aktuelle Winterreifen werden mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet. Dabei wird ein Bergpiktogramm gemeinsam mit einer Schneeflocke auf der Außenseite des Reifens abgebildet. Das Alpine-Symbol ist für wintertaugliche Reifen ab Oktober 2024 verpflichtend. Ältere Winterreifen, die alleinig die sogenannte M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, erfüllen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für Winterreifen. Lediglich wenn die Reifen zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung das Alpine-Symbol tragen, sind diese weiterhin erlaubt.
3. Wann muss ich Winterreifen aufziehen?
Laut Straßenverkehrsordnung sind Winterreifen bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ Pflicht. Das heißt konkret, „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“.
4. Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Nur in Bezug auf die oben beschriebenen Wetterverhältnisse. Eine allgemeine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum – etwa Oktober bis Ostern – gibt es nicht. Stattdessen wird die Regelung als situativ (§ 2 (3a) StVO) ausgelegt, sobald winterliche Straßenverhältnisse auftreten, ist die Nutzung von Winterreifen verpflichtend.
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Bußgeld und Punkt: Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen verboten
Bei Verstößen gegen die „Winterreifenpflicht“ zahlt der Fahrzeughalter ein Bußgeld. Ein weiteres Bußgeld zahlt der Fahrer, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind.
Fahrer: Der einfache Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird wie bisher mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft. Bei stärkeren Behinderungen steigt die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt. Tritt nun noch eine Gefährdung in Kombination mit dem Verstoß auf, wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig und der Fahrer bekommt einen Punkt.
Halter: Der Halter eines Fahrzeugs muss bei Verstoß mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
8. Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn mein Auto bei Schnee draußen parkt?
Nein. Sie zahlen nur, wenn Sie mit dem Fahrzeug auch fahren.
9. Was passiert mit meiner Kaskoversicherung, wenn ich einen Unfall wegen fehlender Winterreifen baue?
Sind die Sommerreifen Grund für den Unfall, kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) gekürzt werden.
10. Was passiert mit meiner Haftpflichtversicherung, wenn ich einen Unfall wegen fehlender Winterreifen baue?
Wenn Sie als Halter durch Nutzung von Sommerreifen die Betriebsgefahr erhöhen (das ist eine Gefahr, die generell mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist), können Sie in Mithaftung genommen werden. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Sommerreifen muss auf schneeglatter Fahrbahn einem entgegenkommenden Wagen ausweichen. Es gerät ins Schleudern und verunglückt. Nach einer Entscheidung des AG Trier (zfs 1987, 162) muss der Halter des verunglückten Autos zu 20 Prozent mit haften, obwohl er den Unfall gar nicht verursacht hat.
11. Wann muss ich neue Winterreifen kaufen?
Wenn Ihre Winterreifen das erwähnte Alpine-Symbol nicht tragen oder weniger als 1,6 Millimeter Profil haben, sollten Sie sich neue Reifen zulegen. Experten raten aber, schon bei weniger als 4 Millimetern oder nach 6 Jahren umzusteigen.
Entweder Sie halten schon im Sommer Ausschau nach günstigen Auslaufmodellen, die in den Handelsregalen Platz für die neueste Winterreifen-Generation machen müssen und sichern sich hohe Preisnachlässe. Oder Sie warten die heiße Phase im Herbst ab, wenn die Händler mit Sparangeboten, kostenloser Montage, Gutscheinen und Rabatten locken.
12. Wie finde ich die richtige Reifengröße?
Wenn Sie einen alten Fahrzeugschein haben, finden Sie die zulässigen Standarddimensionen unter den Ziffern 20 und 21 bzw. 22 und 23. Zusätzliche Größen werden häufig in Feld 33 („Bemerkungen“) aufgeführt. Wenn Sie die 2005 eingeführte „Zulassungsbescheinigung Teil I“ haben, finden Sie unter den Punkten 15.1. und 15.2. nur noch die kleinste zulässige Größe. Alternative Dimensionen sind in der EU-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) vermerkt, die Sie beim Neuwagenkauf bekommen haben.
13. Sind günstige Reifen gut?
Wer viel unterwegs ist, sollte beim Reifenkauf nicht sparen. Wer aber nur ab und an kurze Strecken in der Stadt zurücklegt, ist auch mit einem Mittelklassereifen gut bedient. Tipp: Fragen Sie nach den Tochtermarken der Premiumhersteller. Die sind oft deutlich günstiger, aber qualitativ kaum schlechter.
14. Kann ich meine Winterreifen auch finanzieren?
Viele Händler bieten eine Finanzierung an – allerdings oft zu ungünstigen Konditionen. Eine interessante Alternative ist der Autokredit von easyCredit. Dieser Kredit ist nicht zweckgebunden und kann daher auch für den Kauf neuer Winterreifen benutzt werden. Sie können den Kredit komplett online abschließen (inklusive Legitimation und Vertragsunterschrift) oder sich persönlich in einer der easyCredit-Partnerbanken beraten lassen. So finden Sie genau das Angebot, das zu Ihnen passt.
Veröffentlicht am 14.11.2023 von easyCredit