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BAföG-Darlehen? So spart man bei der Rückzahlung!

Ein junger Mann sitzt am Küchentisch über Papieren. Er tippt auf einem Taschenrechner und hält Unterlagen in der Hand. Sein Laptop steht geöffnet daneben.
Wer nachrechnet, spart: Bei der Rückzahlung des BAföG-Darlehens gibt es Nachlasse bei einer Soforttilgung. iStock.com/Geber86

Das BAföG zurückzahlen und dabei sparen? Ein Ratenkredit von easyCredit kann dabei helfen – wir verraten, wie es geht!

Viereinhalb Jahre nach dem Abschluss erwartet viele Alumni ein Brief vom Bundesverwaltungsamt: Die BAföG-Rückzahlung steht an. Im sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid finden ehemalige Studenten die Höhe ihrer Darlehensschuld sowie die wichtigsten Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten – darunter auch einen Tilgungsplan und das Angebot eines Nachlasses bei einer vorzeitigen Rückzahlung.

  • BAföG-Rückzahlung im Überblick
    • Darlehensschuld: 10.000 €
    • Start: 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit)
    • Freistellung: Aufschiebung der Rückzahlung bei geringem Einkommen für jeweils ein Jahr möglich
    • Tilgungszeitraum: 20 Jahre (bei Pausierung aufgrund von zu geringem Einkommen verlängert sich der Zeitraum dementsprechend)

Wer nachrechnet, kann bares Geld sparen – allerdings schon lange nicht mehr die 50,5 Prozent, von denen fälschlicherweise noch häufig zu lesen ist. Nur wer sein Studium vor dem 28. Februar 2001 aufgenommen hat, profitiert noch von solch hohen BAföG-Nachlässen. Für alle, die nach 2001 ihr Studium aufgenommen haben, greift die Darlehensdeckelung: Mehr als 10.000 Euro muss niemand mehr zurückzahlen, daher sind die prozentualen Rabatte bei einer Soforttilgung entsprechend geringer.

Das BAföG teilt sich in zwei Hälften: einen Zuschuss und ein rückzahlungspflichtiges, fast immer zinsfreies Darlehen vom Staat. Das bedeutet, dass also nicht die volle Summe der monatlich erhaltenen BAföG-Zahlungen zurückgezahlt werden muss, sondern nur der Teil des Darlehens. Dieser Teil entspricht in der Regel 50 Prozent der Gesamthöhe; wie hoch er bei jedem Einzelnen ausfällt, steht im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

  • BAföG: Zurückzahlen oder nicht?

    Studenten-BAföG: Wer erfolgreich einen BAföG-Antrag gestellt hat und Studenten-BAföG bekommt, muss grundsätzlich eine Rückzahlung in Höhe des Darlehens leisten (BAföG wird zinsfrei zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt). Zur Gruppe der Studenten-BAföG-Empfänger zählt jeder, der eine Hochschule, eine höhere Fachschule oder eine Akademie als Bildungsstätte besucht hat.

    ✓ Elternunabhängiges BAföG: Das Prinzip bei der Rückzahlung von elternunabhängigem BAföG ist dasselbe wie beim Studenten-BAföG.

    ✓ Meister-BAföG: Ähnlich wie beim Studenten-BAföG wird hierbei ein Teil als Zuschuss und ein Teil als Darlehen zur Verfügung gestellt. Jedoch ist das Meister-BAföG die einzige Rückzahlung, bei der Zinsen anfallen. Außerdem wird ein Zuschlag für Verwaltungskosten berechnet.

    ✓ Nicht zurückgezahlt werden müssen zusätzliche Zuschüsse wie:

    – BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus (aus gesetzlich anerkannten Gründen wie Schwangerschaft, Behinderung und die Erziehung von Kindern, die jünger als 11 Jahre alt sind)

    – Studiengebühren im Ausland

    – Kinderbetreuungszuschlag

    ✓ Schüler-BAföG: Die Schüler-BAföG-Rückzahlung stellt eine Ausnahme dar:
    Da der Staat Schülern das BAföG als Vollzuschuss gewährt, ist Schüler-BAföG grundsätzlich nicht zurückzuzahlen.

Das ändert sich ab April 2020

● Ratenhöhe steigt von 315 € auf 390 € pro Quartal
● max. Rabatt für vorzeitige Rückzahlung sinkt von 6.160 € auf 3.250 €
● Hilfe zum Studienabschluss wird zu 100 % als zinsloses Staatsdarlehen ausgegeben
● offene Schulden werden nach 20 Jahren komplett erlassen (bei ordnungsgemäßer Rückzahlung bzw. Befreiung)

Beispielrechnung (bis März 2020):

Julia hat während ihres Bachelor- und Master-Studiengangs insgesamt 17.477,64 Euro BAföG erhalten. Viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer für ihren Bachelor bekommt sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid: 8.738,82 Euro soll sie nun zurückzahlen – entweder in vierteljährlichen Raten von 315 Euro über sieben Jahre hinweg oder als Einmalzahlung in Höhe von 6.423,03 Euro. Mit der Einmalzahlung würde Julia 2.315,57 Euro sparen. Sie hat ein halbes Jahr Zeit, um sich zu entscheiden.

Mit einem Ratenkredit von easyCredit in Höhe von 6.500 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten entstehen bei einem angenommenen effektiven Jahreszins von 6,45%  Zinskosten in Höhe von 1.541,85 Euro. Trotz Zinskosten spart Julia damit bei der BAföG-Einmaltilgung 773,72 Euro – ein Kredit bei easyCredit lohnt sich für sie.

Tipp: Rechnen Sie mit dem easyCredit-Kreditratenrechner ganz bequem selbst aus, ob sich die sofortige Tilgung Ihrer BAföG-Rückzahlung lohnt. Entscheiden Sie sich für einen easyCredit, können Sie diesen innerhalb von 10 Minuten einfach online abschließen.

Freistellung oder Stundung der BAföG-Rückzahlung

Wer weder einen Kredit aufnehmen noch die Raten begleichen kann, hat die Möglichkeit, sich teilweise oder ganz von der BAföG-Rückzahlung freistellen zu lassen. Teilweise freistellen lassen können sich alle, deren Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrags geringer ist als die monatliche Rate (zusätzliche Freibeträge gibt es für Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind des Darlehensnehmers). Die reduzierte Rate ergibt sich dann aus der Differenz von Nettoeinkommen und Freibetrag und wird in 5-Euro-Schritten abgerundet.

Wer gar nichts zahlen kann, hat die Möglichkeit, die BAföG-Rückzahlung zu stunden. Eine Stundung von BAföG bedeutet, dass der Darlehensnehmer für die Zeit der Zahlungsunfähigkeit ganz von der Tilgung freigestellt ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Schulden erlassen werden – weder im Fall der Freistellung noch der Stundung. Man kann die BAföG-Rückzahlung dadurch jedoch für maximal zehn Jahre aufschieben.

Um die BAföG-Rückzahlung drum herum kommen die wenigsten: Nur echten Härtefällen mit extrem geringen Einkommen wird das Darlehen erlassen. Daher macht es durchaus Sinn, die Rückzahlung gründlich durchzurechnen – um dann zu entscheiden: Ratenzahlung oder vorzeitige Tilgung?

Tipp: Nutzen Sie auch in diesem Fall den easyCredit-Kreditratenrechner.

Veröffentlicht am 18.11.2019 von easyCredit