
Löschfristen bei der Schufa
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Schufa speichert Daten für eine bestimmte Zeit.
- Fehlerhafte oder falsche Daten muss die Schufa sofort löschen.
- Sie können Ihre Daten bei der Schufa prüfen und dadurch Ihre Bonität schützen.
Die Schufa speichert Daten nicht für immer. Veraltete Daten werden gelöscht, damit die Informationen zur Kreditwürdigkeit aktuell und richtig bleiben. Für das Löschen gibt es feste Regeln. Wie lange Daten gespeichert werden, hängt davon ab, um welche Daten es sich genau handelt. Meist sind es 12 oder 36 Monate.
Inhaltsverzeichnis
- 1Warum sind Schufa-Löschfristen wichtig?
- 2Diese Daten speichert die Schufa
- 3Diese Daten speichert die Schufa nicht
- 4Löschfristen im Überblick
- 4.1Störungsfreie Kredite und Verträge
- 4.2Kreditanfragen
- 4.3Frühere Wohnadressen
- 4.4Pfändungsschutzkonten und Basiskonten
- 4.5Negativdaten
- 4.6Insolvenzverfahren und Verbraucherverfahren
- 5Sonderfälle: Was löscht die Schufa sofort?
- 6Falsche Daten? So schützen Sie Ihre Bonität
- 7Fazit: So profitieren Sie von den Löschfristen
- 8FAQ: Häufige Fragen zu Schufa-Löschfristen
Warum sind Schufa-Löschfristen wichtig?
Für die Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzt die Schufa viele verschiedene Daten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Daten darüber, ob Sie Zahlungen pünktlich geleistet haben oder nicht.
- Informationen über Verträge, die Sie abgeschlossen haben (zum Beispiel Konto- oder Mobilfunkverträge).
- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis.
Allerdings speichert sie diese Daten nicht für immer. Es gibt feste Fristen, nach denen Einträge gelöscht werden und keine Bedeutung mehr haben. Die Daten werden also nicht mehr verwendet, um Ihre Kreditwürdigkeit oder Bonität zu bewerten. Zudem sind sie für niemanden mehr sichtbar.
Warum löscht die Schufa Daten?
Die Schufa möchte die Kreditwürdigkeit von Personen gut einschätzen. Dazu braucht sie korrekte und aussagekräftige Daten. Es ist wichtig, dass die Daten aktuell sind. Die finanzielle Situation von Menschen ändert sich mit der Zeit. Selbst wenn jemand zu Studienzeiten in Zahlungsnot war, kann er wenige Jahre später, sobald er im Beruf ist, sehr zahlungskräftig sein.
Zudem gibt es klare Regeln für den Datenschutz. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie gebraucht werden. Einfach gesagt: Die Schufa darf Daten nur speichern, solange sie diese sinnvoll für Bonitätsauskünfte nutzen kann.
Warum sollte man die Löschfristen kennen?
Die Löschfristen zu kennen, hat für Verbraucher eine große Bedeutung. Einerseits bekommen Sie mehr Klarheit darüber, welche Auswirkungen Ihre finanziellen Entscheidungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben. Andererseits können Sie dadurch aktiv Ihre Verbraucherrechte ausüben und vielleicht Ihre Kreditwürdigkeit verbessern.
Mit einer Selbstauskunft finden Sie heraus, welche Daten bei der Schufa über Sie gespeichert sind. Wenn falsche oder veraltete Daten bei der Schufa hinterlegt sind, können Sie eine Korrektur verlangen.
Löschfristen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben
Seit dem 25. Mai 2018 sind die Löschfristen für Schufa-Daten nicht mehr gesetzlich festgelegt. Stattdessen hat sich die Schufa zusammen mit anderen Auskunfteien und den Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf einen Verhaltenskodex geeinigt. In diesem Verhaltenskodex sind Löschfristen festgelegt. Diese sind ähnlich lang wie die früher vom Gesetz vorgeschriebenen Löschfristen.
Diese Daten speichert die Schufa
-
Persönliche Daten
Name, Geschlecht, Geburtsort, Adresse und frühere Wohnadressen.
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Daten zu Verträgen
Details zu Kredit-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen, wie Mobilfunk- und Internetverträgen.
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Konten und Kreditkarten
Die Eröffnung und Schließung von Girokonten, Sparkonten und Kreditkartenkonten.
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Zahlungsinformationen
Daten darüber, ob Rechnungen rechtzeitig und vollständig bezahlt wurden.
-
Zahlungsstörungen
Unbezahlte Rechnungen, die von Gläubigern an die Schufa gemeldet wurden.
-
Schulden
Insolvenzverfahren und Vermögensauskünfte bei Vollstreckungsverfahren.
Diese Daten speichert die Schufa nicht
Die Schufa kennt viele Informationen über die Finanzen von Privatpersonen in Deutschland, aber nicht alles. Sie hat keine Informationen über Einkommen, Beruf, Vermögenswerte, Kontostände, Guthaben oder den Verwendungszweck eines Kredits.
Auch sensible Informationen wie Religion oder Herkunft speichert die Schufa nicht. Solche Daten dürfen nur in besonderen Fällen verarbeitet werden, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt.
Das bedeutet, dass die Verarbeitung einen wichtigen Grund haben muss, wie den Schutz von Persönlichkeitsrechten oder die Einhaltung von Gesetzen.
Löschfristen im Überblick
Die Fristen der Schufa kann man schnell zusammenfassen. Die meisten Daten werden entweder sofort nach der Verarbeitung oder nach 36 Monaten gelöscht. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei von Gläubigern gemeldeten Zahlungsverzögerungen, die innerhalb von 100 Tagen geklärt werden.
Welche Fristen in welchem Fall gelten, zeigen die folgenden Tabellen.
Störungsfreie Kredite und Verträge
Wenn Sie einen Kredit oder einen Vertrag ohne Verzögerungen oder Probleme abbezahlt haben, nennt die Schufa das „störungsfrei“. Nach Ablauf der folgenden Löschfristen haben Sie ein Recht darauf, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.
Datenart | Löschfrist |
---|---|
Störungsfreier Kredit | 36 Monate Nach Rückzahlung des Kredits wird dieser in der Schufa-Datenbank als „erledigt“ markiert. |
Störungsfreier Vertrag (z.B. Handyvertrag oder Kreditkarte) | Sofort, nachdem der Vertrag endet. Hierfür sollte der Anbieter das Vertragsende an die Schufa melden. |
Kreditanfragen
Wenn Sie einen Kredit anfragen, kann der Anbieter das auf zwei verschiedene Arten an die Schufa melden.
- Eine „Kreditanfrage“ signalisiert, dass Sie verbindlich einen Kredit vereinbaren möchten. Das wird von der Schufa gespeichert. 10 Tage lang ist es für Vertragspartner, wie beispielsweise andere Kreditanbieter, sichtbar.
- Eine „Konditionsanfrage“ ist unverbindlich. Sie sagt lediglich aus, dass Sie gerne Ihren persönlichen Zinssatz für einen Kredit erfahren wollen. Eine derartige Anfrage speichert die Schufa nicht.
Wenn Sie mit dem Kreditrechner bei easyCredit verschiedene Laufzeiten vergleichen, ist das nicht für die Schufa sichtbar. Sobald Sie eine Kreditanfrage stellen, meldet easyCredit der Schufa immer nur eine unverbindliche Konditionsanfrage. Das hat keinen Einfluss auf Ihren Schufa-Score.
Datenart | Löschfrist |
---|---|
Kreditanfrage | Intern speichert die Schufa Kreditanfragen für 12 Monate. Für ihre Vertragspartner sind sie 10 Tage lang sichtbar. |
Konditionenanfrage | Keine Datenspeicherung |
Frühere Wohnadressen (Voranschriften)
Die Schufa speichert Ihre früheren Wohnadressen, auch Voranschriften genannt, um Zahlungen richtig zuzuordnen. Das hilft, mögliche Verwechslungen zu vermeiden – zum Beispiel mit jemandem, der denselben Namen hat wie Sie.
Die Löschfrist für alte Wohnadressen (Voranschriften) beträgt normalerweise drei Jahre.
Pfändungsschutzkonten und Basiskonten
Bei Pfändungsschutzkonten und Basiskonto handelt es sich um besondere Arten von Girokonten. Sie sollen es Menschen ermöglichen, trotz finanzieller oder rechtlicher Schwierigkeiten am sozialen Leben teilzunehmen und ihre Existenz abzusichern.
- Ein Antrag für ein Basiskonto darf von der Bank nicht abgelehnt werden. Somit steht es beispielsweise wohnungslosen Menschen oder Asylsuchenden zur Verfügung.
- Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Geld davor, von Gläubigern weggenommen zu werden. Bis zu einem bestimmten Betrag kann es nicht gepfändet werden
Beide Kontotypen werden wie normale Verträge behandelt. Wenn die Bank das Ende des Vertrags meldet, löscht die Schufa die Daten sofort.
Datenart | Löschfrist |
---|---|
Basiskonto | Sofort nach Vertragsende. |
Pfändungsschutzkonto | Sofort nach Vertragsende. |
Negativdaten
Die Schufa speichert eine Reihe von Daten, die Probleme oder Unzuverlässigkeit beim Zahlungsverhalten zeigen. Diese Einträge verschlechtern den Schufa-Score. Ein bekanntes Beispiel ist der „Schufa-Eintrag“, wenn ein Unternehmen eine Zahlungsverzögerung meldet.
Allerdings wird nicht jeder Zahlungsverzug sofort ins Schufa-Verzeichnis aufgenommen. Für einen Eintrag bei der Schufa müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar:
- Das Unternehmen hat mindestens zwei Mahnungen verschickt.
- Die erste Mahnung war mindestens vier Wochen vor der Schufa-Meldung.
- Die Mahnungen enthalten einen Hinweis darauf, dass die Zahlungsverzögerung der Schufa gemeldet werden kann.
- Der Schuldner hat der Forderung nicht widersprochen.
Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Schufa den Eintrag sofort löschen.
Datenart | Löschfrist |
---|---|
Gemeldete Zahlungsrückstände ohne Einspruch vom Schuldner | 36 Monate. Sobald die Forderung bezahlt ist, wird sie in den Schufa-Daten als „erledigt“ markiert. Die Frist kann durch die 100-Tage-Regelung auf 18 Monate verkürzt werden (siehe die Infobox unten). |
Gemeldete Zahlungsrückstände mit Einspruch vom Schuldner | Sofort |
Einträge ins Schuldnerverzeichnis (Vermögensauskünfte bei Vollstreckungsverfahren, Vollstreckungsbescheide) | Nach Löschung aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis (meist nach 36 Monaten) |
Insolvenzverfahren und Verbraucherverfahren
Durch die öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte erfährt die Schufa, wenn ein Verfahren eröffnet wird. Diese Bekanntmachungen stehen in öffentlichen Verzeichnissen, wie zum Beispiel dem Schuldnerverzeichnis oder dem Insolvenzregister.
Dort können solche Informationen für eine bestimmte Zeit eingesehen werden. Während dieser Zeit speichert sie auch die Schufa. Nach der Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis dürfen die Daten auch nicht mehr bei der Schufa gespeichert sein.
Wichtig:
Wie lange ein Insolvenzverfahren gespeichert wird, hängt von der Gerichtsentscheidung am Ende des Verfahrens ab. Wenn dem Schuldner die verbleibenden Schulden erlassen werden (Restschuldbefreiung), verschwindet das Verfahren schneller aus der Schufa-Datei.
Wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens neue Schulden macht, haben diese Schulden eigene Löschfristen. Das heißt: Sie können auch nach der Löschung des Insolvenzverfahren in der Schufa-Datei gespeichert bleiben.
Datenart | Löschfrist |
---|---|
Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung | 6 Monate nach der Befreiung |
Privatinsolvenz mit abgelehnter Restschuldbefreiung | 36 Monate nach der Ablehnung |
Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse (bei unzureichendem Vermögen des Schuldners) | 36 Monate |
Sonderfälle: Was löscht die Schufa sofort?
Manchmal sind in einer Schufa-Datei durch ein Versehen noch Daten gespeichert, die nicht gespeichert sein sollten. Folgende Daten muss die Schufa sofort löschen, wenn sie diese bemerkt oder einen Hinweis bekommt:
- Daten, deren Löschfrist abgelaufen ist.
- Daten, die nachweislich falsch sind.
- Verträge, die ohne Zahlungsstörung beendet wurden (zum Beispiel Mobilfunkverträge, Konten oder Kreditkarten).
- Daten, die ohne rechtliche Grundlage übermittelt wurden (zum Beispiel: Es gibt überhaupt keinen Vertrag zwischen dem Unternehmen und der betroffenen Person).
- Einträge, deren Zweck erledigt ist (wie beispielsweise eine Bürgschaft, bei der die Schuld abbezahlt wurde).
- Konten bei Online-Shops oder Zahlungsanbietern, wenn das Konto gekündigt wurde und es keine offenen Forderungen mehr gibt.
Die neue 100-Tage-Regelung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung, mit der Verbraucher die Löschfrist einer Zahlungsstörung von 36 auf 18 Monate verkürzen dürfen.
Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
– Die Forderung ist innerhalb von 100 Tagen nach der Schufa-Meldung bezahlt.
– Bis zum Ablauf der 18 Monate erhält die Schufa keine weiteren Meldungen über Zahlungsausfälle.
– Während der 18 Monate werden keine Meldungen zum Schuldner in öffentliche Verzeichnisse eingetragen (wie ein Insolvenzantrag).
Die Schufa wendet die verkürzte Frist automatisch an, ohne dass die Schuldner aktiv werden müssen. Ein kostenloser Online-Service der Schufa zeigt, ob die 100-Tage-Regelung für einen bestimmten Eintrag gilt.
Falsche Daten? So schützen Sie Ihre Bonität
Wenn die Schufa veraltete oder falsche Daten hat, löscht sie diese oft nur auf Nachfrage oder nach Vorlage eines Nachweises. Es lohnt sich also, Ihre Schufa-Daten regelmäßig zu kontrollieren und gegen falsche Einträge vorzugehen.
So prüfen Sie Ihre Daten
Bei einem Verdacht auf falsche oder veraltete Daten können Sie zunächst eine kostenlose Kopie Ihrer bei der Schufa gespeicherten Daten anfordern. Sie finden das Formular dafür ganz einfach, wenn Sie „Schufa Datenkopie“ bei Google suchen.
Erster Schritt: Kontakt zur Schufa
So gehen Sie vor, wenn Ihre Daten bei der Schufa falsch sind und gelöscht werden sollen:
- Kontaktieren Sie die Schufa direkt:
Nutzen Sie das Online-Portal der Schufa, um falsche Einträge zu melden oder um eine Löschung zu fordern. - Alternativ per Post:
Wenn Sie lieber einen Brief schreiben möchten, können Sie kostenlose Musterbriefe von Verbraucherzentralen oder Anwaltsseiten nutzen, die im Internet zur Verfügung gestellt werden. - Wenden Sie sich an den Gläubiger:
Kontaktieren Sie auch die Person oder Firma, bei der die Forderung entstanden ist. Wenn der Gläubiger die Rückzahlung an die Schufa meldet, erhöht das die Chance, dass der Eintrag schnell korrigiert wird.
Wenn eine direkte Anfrage nicht reicht
Wenn die Schufa die Daten nicht löscht, können Sie Hilfe bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung bekommen. Dort werden Sie preisgünstig oder kostenlos unterstützt. Als letzten Schritt können Sie auch eine Anwaltskanzlei beauftragen. Sie kann sich mit der Schufa in Verbindung setzen oder sogar eine Klage einreichen.
Fazit: So profitieren Sie von den Löschfristen
Die Schufa löscht automatisch Daten, sobald vorgegebene Löschfristen ablaufen. Das trägt zur Aktualität und Richtigkeit der gespeicherten Informationen bei. Die Bonitätseinschätzungen werden besser.
Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Schufa-Daten hilft Ihnen dabei, mögliche Fehler zu erkennen und die eigene Bonität zu schützen.
So können Sie veraltete oder falsche Einträge korrigieren lassen, Ihre Kreditwürdigkeit verbessern und sich finanziell sicherer fühlen.
FAQ: Häufige Fragen zu Schufa-Löschfristen
-
Kann ich eine vorzeitige Löschung von Schufa-Daten beantragen?
Eine vorzeitige Löschung von Schufa-Daten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Schufa muss fehlerhafte, unrechtmäßige oder veraltete Daten löschen. Falls Ihnen in Ihrer Selbstauskunft entsprechende Daten auffallen, können Sie aktiv die Schufa kontaktieren und zur Löschung der Daten auffordern. -
Beeinflusst die Löschung meine Bonität?
Die Löschung von Schufa-Daten kann Ihre Bonität positiv beeinflussen. Die Daten fließen dann nicht mehr in Ihren Schufa-Score ein. Auch die Bonitätsauskunft wird dadurch positiv verändert. Wenn ein Negativmerkmal wie eine Zahlungsstörung entfernt wird, ist das positiv für Ihre Bonität.
Es gibt jedoch auch Schufa-Daten, die als gute Signale angesehen werden und Ihre Bonität noch mehr verbessern. Ein Beispiel dafür sind Nachweise über ein zuverlässiges Zahlungsverhalten. Wenn diese Daten verfallen, kann sich das leicht negativ auf Ihren Schufa-Score auswirken.
Wie groß der Effekt genau ist, ist aber unklar. Die genauen Berechnungsformeln für den Score kennt nur die Schufa selbst.
-
Wie erkenne ich, ob meine Daten aktuell sind?
Die Schufa ist durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie bereitzustellen. Das Dokument enthält alle Daten, die die Schufa über Sie gesammelt hat. Zum Schutz Ihrer Kreditwürdigkeit ist es sinnvoll, diese Daten einmal im Jahr mit Ihren Unterlagen abzugleichen.
Achten Sie dabei auf folgende Fragen:
- Haben Sie Schulden bezahlt, die noch nicht als „erledigt“ eingetragen sind?
- Ist die Zeit abgelaufen, nach der die Einträge gelöscht werden müssen?
- Gibt es falsche Einträge, weil Sie zum Beispiel der Forderung widersprochen haben?
- Sind Ihre persönlichen Daten korrekt? Stimmt die Wohnadresse?
Das Dokument enthält deutlich mehr Angaben als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Überlegen Sie deshalb, ob Sie es anderen Personen geben möchten.
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