Kostengünstig und mit einfachen Mitteln renovieren – egal ob Mieter oder Eigentümer
Auch Wohnungen und Häuser kommen irgendwann in die Jahre. Die Badfliesen spiegeln den Zeitgeist der 80er Jahre wider. Die Küche ist abgenutzt, die Silikonfugen grau und die Tapete ist von anno dazumal. Zeit für eine Renovierung! Oft reichen auch schon kleine Veränderungen, um dem eigenen Zuhause einen frischen Look zu verpassen. Mit unseren Tipps und ein bisschen handwerklichem Geschick können Sie viele Arbeiten einfach selbst übernehmen. Doch darf in der Mietwohnung einfach ein neuer Boden verlegt oder im Bad ein neuer Waschtisch angebracht werden? Auch dieser Frage gehen wir in unserem Blogartikel rund um das Thema Renovierung nach.
Frischer Look dank neuer Wandfarbe und modernen Tapeten
Mit neuer Farbe oder Tapete lassen sich schnell und einfach neue Akzente setzen. Dafür muss nicht gleich die ganze Wohnung gestrichen werden. Oftmals reicht es bereits aus, wenn einzelne Wände einen neuen Anstrich bekommen. Besonders bei offenen Grundrissen oder in Einraumwohnungen können so einzelne Wohnbereiche optisch voneinander getrennt werden. Auch eine auffällige Tapete an nur einer Zimmerwand sorgt im Handumdrehen für frischen Wind. Die Auswahl bei Material und Motiv ist riesig. Online oder im Baumarkt wird man hier schnell fündig. Für Mietwohnungen gilt: Der Vermieter kann bei Auszug verlangen, dass alles wieder in den ursprünglichen Zustand gesetzt wird.
Zusätzliche Lichtschalter und Verkabelungen
Die richtige Beleuchtung macht viel des eigentlichen Wohnambientes aus. Helles Licht am Schreibtisch, gemütliches Licht im Wohnzimmerbereich. Bestenfalls kann man zwischen funktionaler und stimmungsvoller Beleuchtung wählen. Oftmals ist die Steckdose nicht an der richtigen Stelle oder Lichtschalter fehlen da, wo man sie eigentlich braucht. In Sachen Elektrik lässt sich einiges optimieren. Die einfachste und günstigste Variante: Das Stromkabel wird sichtbar auf der Wand verlegt. Eleganter ist die Verlegung der Kabel unter Putz. In Mietobjekten muss dies der Vermieter aber vorab genehmigen. Und Vorsicht: Die Arbeiten an der Elektrik sollte unbedingt immer ein Fachmann übernehmen. Bei älteren Häusern und Wohnungen kann dieser am besten einschätzen, ob mit einer Überlastung des gesamten hausinternen Stromnetzes zu rechnen ist.
Parkett statt Teppichboden
Ein neuer Bodenbelag erzielt mitunter den größten Wow-Effekt. Sogenanntes Klick-Laminat wird schwimmend, also nicht fest mit dem Untergrund verbunden, verlegt und kann jederzeit wieder rückgebaut werden. Auf eine ausreichende Trittschalldämpfung sollte man aber besonders in Mietshäusern achten, damit die Nachbarn unterhalb der eigenen Wohnung nicht bei jedem Ihrer Schritte gestört werden. Hochwertiger und langlebiger als das Klick-Laminat ist natürliches Echtholz-Parkett, das ebenfalls schwimmend verlegt werden kann. Will man doch irgendwann wieder einen anderen Fußboden verlegen oder muss bei einem Auszug den ursprünglichen Bodenbelag wiederherstellen, ist es ebenfalls schnell entfernt. So ist man bei der Wohnraumgestaltung maximal flexibel.
Aus eins mach zwei – Zwischenwände einziehen
Raumtrennung oder begehbarer Kleiderschrank – große Zimmer können mit Zwischenwänden neugestaltet werden. Eine Trockenbauwand aus Metallständern und Gipskartonplatten ist relativ schnell gebaut. Das bekommen auch handwerklich begabte Laien mit ein wenig Übung hin. Zusätzliche Wände können allerdings die Lüftung der Wohnung beeinflussen. Damit Sie in Mietwohnungen nicht für mögliche Feuchtigkeitsschäden haftbar gemacht werden können, müssen Sie die Zwischenwand vom Vermieter bewilligen lassen und sollten gegebenenfalls den Rat eines Fachmanns einholen. Zur Not kann die Zwischenwand im Falle eines Auszugs auch wieder zurück gebaut werden.
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Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter genehmigen?
Grundsätzlich gilt: Renovierungsarbeiten, die keine baulichen Veränderungen darstellen, bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Darunter fallen alle Verschönerungsaktionen, die problemlos rückgängig gemacht werden können. Tapezieren, Malern oder Bilder aufhängen – alles kein Problem. Will man eine Trennwand einziehen oder neue Sanitäranlagen installieren, geht das hingegen nur mit dem Einverständnis des Vermieters. Auch alles, was fest eingebaut ist, darf ohne OK des Vermieters nicht entfernt werden. Selbst, wenn Dielen oder Parkett beschädigt oder unansehnlich geworden sind.
Küche im neuen Look – so einfach geht‘s
Die Küche erstrahlt mit neuen Fronten im neuen Glanz. Wer Geld sparen will, gibt den Fronten mit Klebefolien einen neuen Look oder streicht sie einfach. Selbst eine neue Struktur kann mittlerweile aufgemalert werden. Neue Türgriffe, der Austausch der Arbeitsplatte oder auch Nischenpaneele sorgen ebenfalls schnell für frischen Wind in der Küche. Auch kleine Veränderungen machen viel aus: Etwa ein neuer Lampenschirm, der die Küche in ein wärmeres Licht taucht. Für Mieter gilt: Gehört die Küche dem Vermieter, muss er den Umbaumaßnahmen zustimmen.
Fliesen – Hier können Sie kreativ sein
Wer neu Fliesen will, muss genau planen. Große Fliesen vergrößern optisch den Raum, ein strukturiertes Fliesenraster lässt einen kleinen Raum ruhiger wirken. Wird im Zuge der Renovierung auch die Elektrik erneuert, muss der Elektriker beispielsweise die Höhe der Steckdosen an das Fliesenmaß anpassen. Ein Job, den man für ein optimales Ergebnis und aus Sicherheitsgründen unbedingt dem Profi überlassen sollte.
Wer nicht so viel investieren möchte: Fliesenfolie ist die günstige Alternative zur Fliesenerneuerung in Bad und Küche. Außerhalb des Nassbereichs können Fliesen auch einfach übertapeziert werden. Unansehnlichen Fugen kann man mit Klarspüler und Zahnbürste zu Leibe rücken. Die Verwendung von „Fugen-Frisch-Farbe“ ist eine weitere Alternative, die Mieter allerdings mit ihrem Vermieter absprechen müssen.
Alte Silikonfugen erneuern
Graue, brüchige Silikonfugen sehen unansehnlich aus. Dringt durch die gerissenen Fugen Wasser, kann sich zusätzlich Schimmel bilden. Und so gehört normalerweise zur „Instandhaltung der Mietsache“ auch das Erneuern der Silikonfugen. Im Mietvertrag ist geregelt, wer für den Austausch der Fugen verantwortlich ist. Steht dazu nichts im Mietvertrag, können Sie davon ausgehen, dass undichte Silikonfugen nicht zu Ihrem Verantwortungsbereich gehören. Da sie kein „dem Mieter zugänglicher Installationsgegenstand für Wasser“ darstellen, muss sich der Vermieter um die Fugenerneuerung kümmern.
Dekoration – setzt Ihren Räumen die Krone auf
Der wohl einfachste Deko-Tipp? Weniger ist manchmal mehr. Stimmen Sie Ihre Dekoration auf die Farben Ihrer Zimmer ab. Meist dominieren nämlich nur ein oder zwei Töne einen Raum. Diese sollten Sie aufgreifen. So wirkt alles wie aus einem Guss und gleichzeitig nicht gekünstelt. In unserem Beispiel sind die Grundtöne des Raumes Grün und Weiß. Dekoartikel in Naturtönen setzen zusätzlich Akzente und verleihen dem Raum Wärme. Unser Tipp: Indirektes Licht durch Kerzen oder Tischlampen verleiht jedem Raum eine persönliche Note, ohne dass man dafür viel Geld ausgeben muss. Und wenn es doch die Designer-Couch oder ein hochwertiger Teppich sein soll: Unser Sofortkredit mit finanziellem Spielraum ist nicht zweckgebunden und kann auch einfach für neue Wohnmöbel und Accessoires eingesetzt werden.